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Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an der
„Hegau24“ - 24h-Wanderung  des Schwarzwaldverein Engen / Hegau e.V.

§ 1 Anwendungsbereich - Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGBs") gelten für die vom Schwarzwaldverein Engen / Hegau e. V. , Schwarzwaldstraße 14a, 78234 Engen und des jeweils ausrichtenden Ortes (nachfolgend "Veranstalter") durchgeführte 24h-Wanderung „Hegau24“ (nachfolgend "Veranstaltung") und regeln das zwischen den Teilnehmern der Veranstaltung und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsver-hältnis.
(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an den Schwarzwaldverein Engen / Hegau e. V., unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu rich-ten.
§ 2 Teilnahmebedingungen - Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder ab 18 Jahren, der sämtliche von dem Veranstalter in der Ver-anstaltungsausschreibung für diese Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen (An-meldeformular) erfüllt. Die Veranstaltungsausschreibung wird rechtzeitig zum Anmel-destart der Veranstaltung auf der Internetseite des Veranstalters veröffentlicht. Der Veran-stalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Veranstaltungsausschreibung zu erklären, soweit diese nicht berechtig-ten Interessen der Teilnehmer zuwiderlaufen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teil-nehmer über entsprechende Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und ist nicht übertragbar.
(3) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung be-kannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf der Internetseite des Veranstalters, der örtlichen Presse oder per E-Mail oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstal-tung.
(4) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung aus-zusprechen.
(5) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters, insbesondere von der Veranstaltungs-leitung vor Ort, abgegeben werden. Die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste und sonstiges fachkundiges Personal des ORGA-Teams können bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen einem Teilnehmer zu dessen eigenem Schutz die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen.
§ 3 Anmeldung - Teilnehmerbeitrag - Zahlungsbedingungen - Rückerstattung
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular in Schriftform.
(2) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer) fest, das in der Ausschreibung der Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter gibt durch das Hoch-laden des Anmeldeformulars auf der Hompage des Schwarzwaldvereins und sonstigen Internetplattformen von Partnern und Unterstützern, unter Angabe des Ticketpreises so-wie der verfügbaren Zahlungsmethoden ein Angebot für den Abschluss eines Kaufver-trags ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er die vollständig ausgefüllte Anmeldung dem Veranstalter zustellt.  Nach Rückbe-stätigung des Anmeldungswunsches und anschließendem Zahlungseingang erfolgt ei-ne verbindliche Registrierungszusage. Die Startplatzvergabe wird in der Reihenfolge der Anmeldung und des Zahlungseinganges vorgenommen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter zu unterrichten, wenn er diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht in-nerhalb von 8 Tagen erhalten hat.
(3) Anmeldungen per Telefon oder sonstige Anmeldungen werden nicht angenommen.
(4) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch im Auftrag und mit entspre-chender Vollmacht für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Ver-tragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer diese AGB für sich und - falls er eine Gruppe anmeldet - für die gesamte Gruppe.
(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein An-spruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbetrages.
(6) Wird dem Teilnehmer von einem Arzt von der Teilnahme abgeraten, so wird ihm gegen Rückgabe der Anmeldebestätigung der Teilnehmerbetrag abzüglich einer Bearbeitungs-gebühr in Höhe von € 10,- pro Teilnehmer erstattet, wenn er unter Vorlage der sportärztli-chen Bescheinigung von einer Teilnahme Abstand nimmt. Das Gleiche gilt bei einem gleichartig begründeten Nichtantritt, wenn dies vor der Veranstaltung schriftlich unter Vorlage der schriftlichen Bescheinigung des behandelnden Arztes geschieht. Muss ein Teilnehmer einer Gruppe wegen gesundheitlicher Gründe seine Teilnahme absagen, so kann von der Gruppe ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Eine Stornierung für die ge-samte Gruppe auf Grund des Ausfalls einer Person oder einzelner Personen ist nicht möglich.
(7) Muss die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Teil-nehmerbetrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für wetterbedingte Absagen oder Verlegungen. Der Teilnehmer kann eine anteilige Erstattung seines Teil-nehmerbetrages insoweit verlangen, als er nachweist, dass die dem Veranstalter für die Organisation der Veranstaltung entstandenen Kosten geringer als die eingenommenen Teilnehmerbeiträge sind.

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch auf Grund höherer Gewalt, entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstal-tung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Ver-anstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung er-folgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.

(2) Der Veranstalter haftet uneingeschränkt aus jedem Rechtsgrund, bei Vorsatz und gro-ber Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auf Grund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkt-haftgesetz.
(3) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haf-tung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht nach vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertrags-zwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
(5) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Ver-käufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Ge-fahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
(7) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstän-de; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung; Nutzungsrechte
(1) Personenbezogen sind alle Daten, die Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines bestimmten oder bestimmbaren Kunden enthalten. Dazu zählen bei-spielsweise der Name, die E-Mail-Adresse, die Wohnadresse, das Geschlecht, das Ge-burtsdatum, die Telefonnummer oder auch das Alter.
(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten wer-den gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bun-desdatenschutzgesetz). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf u. U. an ei-nen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teil-nehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(4) Dem Teilnehmer ist bekannt, dass von der Veranstaltung durch den Veranstalter oder durch von diesem beauftragte Dritte Film- und Fotoaufnahmen sowie Interviews mit Teil-nehmern angefertigt werden können. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ver-anstaltung durch eine Berichterstattung in Radio, Fernsehen, Printmedien und Internet öffentlich bekannt zu machen sowie Film- und Fotoaufnahmen der Veranstaltung für ei-gene Presseveröffentlichungen, PR- und Werbezwecke zu nutzen. Der Teilnehmer er-klärt sich damit einverstanden, während seiner Teilnahme an der Veranstaltung ge-filmt, fotografiert, interviewt und/oder auf sonstige Weise abgebildet oder dargestellt zu werden. Insoweit räumt der Teilnehmer dem Veranstalter unentgeltlich die Nutzungs-rechte an der Abbildung seiner Person und seiner Stimme ausschließlich sowie räum-lich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt für die oben genannten Zwecke ein. Von der Rechtseinräumung erfasst ist insbesondere auch das Recht zur Bearbeitung der Film- und Fotoaufnahmen in jeglicher Weise sowie zur Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte.
(5) Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter unwiderruflich das Recht ein, ihn im Rahmen einer Berichterstattung oder einer sonstigen Verwendung der Film- und Fotoaufnahmen mit Vor- und Zunamen sowie mit Alter und Wohnort zu nennen und seinen Namen schriftlich wahrnehmbar zu machen.
(6) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Gruppe des Teilnehmers zur Darstellung von Teilnehmerlisten in allen relevanten, die Veranstaltung begleitenden, Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft und Ergebnisheft sowie auf den Internet-seiten des Veranstalters) ggf. abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(7) Der Teilnehmer erhält alle veranstaltungsrelevanten Informationen per E-Mail-Newsletter, insofern er einen solchen bestellt hat. Mit der Bestellung eines Newsletters willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungs-partner. Die Bestellung des Newsletters und die Einwilligung zur Speicherung der E-Mail-Adresse kann der Teilnehmer jederzeit widerrufen.
An wen werden Ihre Daten weitergegeben?
Außer wie in § 5 beschrieben, verkaufen, verleasen und vermieten wir Ihre personenbe-zogenen Informationen nicht an Dritte, es sei denn, Sie haben hierzu Ihr Einverständnis gegeben.
Es werden die Dienste von Dienstanbietern und Lieferanten in Anspruch genommen, um komplette Produkte, Dienste und Kundenlösungen zu liefern und zur Unterstützung bei Marketing- und Kommunikationsinitiativen. Dienstanbieter sind vertraglich dazu ver-pflichtet, die ihnen im Auftrag anvertrauten Informationen vertraulich zu behandeln und für keine anderen Zwecke außer für die für den Veranstalter geleisteten Dienste zu ver-wenden. Soweit Dritte als Auftragsdatenverarbeiter tätig werden, wird der Veranstalter den Umgang mit den personenbezogenen Daten insbesondere nach § 11 BDSG notwendig schriftlich vereinbaren.
Außer in den in diesen AGB beschriebenen Fällen werden Ihre personenbezogenen In-formationen nicht ohne Ihre ausdrückliche Genehmigung an Dritte weitergegeben, es sei denn für folgende Zwecke:
In Antwort auf rechtmäßige Informationsanfragen durch polizeiliche oder staatliche Be-hörden.
Im Rahmen der Befolgung von Gesetzen, Vorschriften, Vorladungen oder gerichtlichen Verfügungen.
Zur Verhinderung von Betrug oder zur Durchsetzung bzw. zum Schutz der Rechte und des Eigentums des Veranstalters und seiner Tochtergesellschaften.
Zum Schutz der persönlichen Sicherheit von Mitarbeitern.
Es können sich aus strategischen oder anderen geschäftlichen Gründen Umstände er-geben, unter denen sich für einen Verkauf oder Kauf, eine Fusion oder eine anderweiti-ge Umstrukturierung entschlossen wird. Eine derartige Transaktion kann die Offenlegung personenbezogener Informationen gegenüber Kaufinteressenten oder Käufern oder den Erhalt derartiger Informationen von Seiten des Verkäufers mit sich bringen.
Einwilligung und Widerruf
Wenn der Teilnehmer seine Einwilligung in die Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken (z. B. elektronische Newsletter oder Angebotszusendungen) erteilt hat, kann er diese jederzeit ohne Einhaltung einer bestimmten Form oder Frist mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Daneben kann er - soweit die Daten in gesetzlich zulässigem Rahmen für beispielsweise postalische Marke-tingmaßnahmen genutzt werden - dieser Nutzung widersprechen. In beiden Fällen ist sich bitte an den Schwarzwaldverein Engen / Hegau e. V., Schwarzwaldstr. 14A, 78234 Engen zu richten.


Auskünfte
Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht, kostenfrei Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen. Sollten die Daten unrichtig oder zu Unrecht gespeichert sein, so werden diese gern berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Der Teilnehmer wird gebeten mitzu-teilen, sobald sich Änderungen bei den personenbezogenen Daten ergeben haben. Die Auskunftswünsche, Fragen, Beschwerden oder Anregungen zum Thema Datenschutz sind am info@schwarzwaldverein-engen.de zu richten.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für Engen zuständige Gericht.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt nur inso-weit, als dass dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen willentli-chen Aufenthalt hat, entzogen werden.
Engen, den 15.02.2022
 

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